Die Höhe des Gewinns hängt davon ab, wie du arbeitest. Frage dich deshalb: Schreibe ich eine Einnahmenüberschussrechnung und bilanziere ich? Gilt das steuerliche Zuflussprinzip oder das der Leistungserbringung?
Bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung gilt nicht das Datum der Rechnungsstellung, sondern der Tag des Zahlungseingangs auf dem Konto. Es spielt dabei eine wichtige Rolle, wann die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben zu- bzw. abfließen.
Anders ist es beim Bilanzieren: Hier kommt es darauf an, wann die Leistung erbracht wird. Das Datum der Rechnungsstellung ist also ausschlaggebend.
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