Christine Multhauf von der Beratungsstelle Elterngeld.net war der Gast unserer Telko zum Thema „Elterngeld für Selbstständige – Was ist zu beachten?“. Im Gespräch mit den Moderatorinnen Elke Koepping und Katrin Mathis wies sie auf die Besonderheiten beim Elterngeldbezug von selbstständigen Müttern und Vätern hin.
Generell haben Selbstständige ebenso wie Angestellte Anspruch auf Elterngeld. Die Höhe bemisst sich allerdings nicht wie bei Arbeitnehmern auf Basis der vergangen zwölf Monate vor der Geburt des Kindes, als Bemessungszeitraum gilt das letzte komplette Wirtschaftsjahr des Unternehmers.
Es gibt verschiedene Varianten der staatlichen Finanzspritze: Basiselterngeld oder Elterngeld Plus. Wer sein Geschäft während des Bezugszeitraums nicht komplett ruhen lassen kann oder will, ist, wie die Expertin verrät, mit dem Elterngeld Plus besser beraten.
Warum dies der Fall ist und wie Selbstständige es schaffen, dass ihnen trotz eines Zuverdienstes nichts von der Unterstützung abgezogen wird – das verrät Christine Multhauf in der Telko.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Wann habe ich als Selbstständige/r Anspruch auf Elterngeld?
- Was ist die Bemessungsgrundlage für die Höhe meines Elterngeldes?
- Wann darf ich während des Bezugs von Elterngeld arbeiten?
- Wieviel Gewinn darf ich wann haben? Kommt es dabei auf das Leistungs- oder das Rechnungsstellungsdatum an?
- Wo sind die Stolperfallen?
- Was sind "Lückenmonate" und wie kann ich diese für mich nutzen?
- Warum ist das Beachten der Lebensmonate wichtig?
- Bis wann muss Elterngeld beantragt sein, ohne dass der Anspruch verloren geht?
- Welche Nachweise muss ich einreichen?
- Was ist mit meinem Partner / meiner Partnerin?
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