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Entfernungspauschale ohne eigenes Fahrzeug ansetzen?

1 Person fragt sich das

Hallo,
Selbstständiger hat ein angemietetes Büro 10 km von der Wohnung entfernt, das täglich aufgesucht und dort gearbeitet wird. Es gibt keinen Firmenwagen. Sofern man ein eigenes privates Fzg. nutzt, darf man 10 km x 0,30 € x X Tage in der EÜR ansetzen als Entfernungspauschale ansetzen.
Darf man den Betrag der Entfernungspauschale in der EÜR auch eintragen, wenn man gar kein eigenes Fzg. hat/nutzt, bspw. mit dem Fahrrad zum Büro fährt?
Ist ein privates Kfz. Voraussetzung für die Geltendmachung der Entfernungspauschale in der EÜR?

Nora Richter
Nora Richter
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1 Antwort

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Ergebnis einer kurzen Google-Suche:
Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie gilt gleichermaßen für Fußgänger, Radler, Motorrad-, Bus- und Bahnfahrer sowie für Autofahrer. Ausgenommen sind Flüge.

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