Grundsätzlich kann ein Bescheid durch einen Einspruch oder Antrag auf Änderung korrigiert werden. Dies ist allerdings nur im Rahmen der Einspruchsfrist möglich. Grob: Bescheiddatum + 1 Monat.
Oder solange der Bescheid "unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" erging.
Steht in Bayern auf der ersten Seite.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden