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Führt ein Fragebogen der Krankenversicherung zur Statusfeststellung durch die DRV?

1 Person fragt sich das

Hallo,
nach einem Jahr in Arbeitnehmerüberlassung nehme ich meine vorübergehend ruhende freiberufliche Tätigkeit als IT-Projektmanager wieder auf. Auf eine entsprechender Mitteilung an die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung hin bekam ich heute den "Fragebogen zur Prüfung einer hauptberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit" zugesendet. Abgefragt werden neben den persönlichen Informationen Sachverhalte wie Befristung, Arbeitszeit, Art und Höhe der Vergütung (u.a. als "Honorar"), Arbeitsbedingungen in einer Kopie des Vertrags. Spätestens bei der Frage "Haben Sie Anspruch auf sonstige Bezüge (z. B. Sachbezüge, Fahrkostenerstattung, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder sonstige Einmalzahlungen)?" fragte ich mich, ob ich hier ungefragt den ersten Schritt eines Statusfeststellungsverfahrens gehen soll.

Der Disclaimer enthält unter anderm den Text ... Ihre Auskunft ist nach § 28o Abs. 2 SGB IV (ist: Auskunfts- und Vorlagepflicht des Beschäftigten) erforderlich. Fehlende Auskunft kann zu einem fehlenden Krankenversicherungsschutz bzw. zu Beitragsnachforderungen führen. Empfänger Ihrer Daten können im Rahmen gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse Dritte oder von uns beauftragte Dienstleister sein...

Laut § 2 und 3 SGB IV gelten die Vorschriften auch für freiwillig Versicherte und selbstständig Tätige. Ich habe das Ausfüllen des Fragebogens dennoch vorerst abgelehnt und auf die Fortführung meiner Tätigkeit von 2021 verwiesen Die Antwort steht noch aus.

Daher meine Frage an Euch: Interpretiere ich zu viel in diesen Vorgang hinein oder sind Euch Fälle bekannt, in denen KV-seitig ein Verfahren zur Statusfeststellung ausgelöst wurde?

Zusatzfrage: Ist ein typischer IT-Freelancer und Subunternehmer wirklich ein "Beschäftigter" nach SGB und somit verpflichtet, einen solchen Fragebogen auszufüllen?

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Der Fragebogen der Krankenkassen dient in erster Linie zur Ermittlung der Beitragshöhe. Eine Verbindung zum Status Feststellungverfahren gibt es nicht.

Das Ergebnis des Statusfeststellungsverfahren dient auch zur Feststellung der Beitrags Pflicht in der Arbeitslosen- und auch Rentenversicherung. Die Krankenkasse bekommt die Beiträge aber auch, wenn du selbständig bist.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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