Eine GBR ist der einfachste Zusammenschluss von Personen mit einem gemeinsamen Zweck. Es können mindestens zwei Personen sein, die sich zusammen tun, um einen Zweck zu verfolgen, im Gegensatz zu reinen Kaufverträgen oder Bruchteilsgemeinschaften, wo der Fokus nicht auf einem gemeinsamen Ziel liegt.
Der Zweck einer GBR kann vielfältig sein, zum Beispiel gemeinsam zur Arbeit zu fahren oder Lotto zu spielen. In der Praxis ist der Zweck oft nach außen gerichtet und tritt als Unternehmen auf.
Kaufleute können keine GBR gründen, da sie automatisch Teil einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) werden, wenn sie ein kaufmännisch eingerichtetes Gewerbe betreiben und Angestellte beschäftigen. Freiberufler/innen sind standardmäßig in einer GBR organisiert, es sei denn, sie entscheiden sich ausdrücklich für eine Personengesellschaft.
Im Rechtsverkehr sind GBRs und Immobilien-GBRs sowie kleinere Gewerbebetriebe, wie zum Beispiel Tischler/innen, die sich zusammenschließen, am häufigsten anzutreffen.
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