Am 1. Januar traten für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) neue Regeln in Kraft. Die bisherigen hatten Staub angesetzt und waren teilweise über 100 Jahren alt. Jetzt ging dafür alles schnell: Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts gilt ohne Übergangsregelung auch für bestehende Gesellschaften. Kernelement der Reform ist die Einführung eines Gesellschaftsregisters, in das sich Gesellschaften bürgerlichen Rechts eintragen lassen können oder teilweise auch müssen.
Was eine GbR überhaupt ist, für wen sich die Rechtsform eignet und warum und wie sich die Neuerungen auswirken – das alles erklärte Dr. Otte im Talk. Du erfährst auch im Mitschnitt, wer sich in das Gesellschaftsregister eintragen muss, für wen es auch ohne Verpflichtung sinnvoll ist und welche entscheidenden Änderungen sonst noch eingetreten sind.
Ob eine GbR nun eigenständiger als früher auftreten kann? Wenn man entsprechende Vorkehrungen trifft, schon.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Warum wurde das Personengesellschaftsrecht modernisiert?
- Wird das Gründen einer GbR künftig einfacher?
- Welche GbRs müssen bzw. sollten sich in das Gesellschaftsregister eintragen lassen? Wie läuft der Eintrag ab?
- Wie unterscheiden sich eGbR und GbR?
- Kann eine GbR nun eigenständiger auftreten als früher?
- Was ändert sich bei der Beschlussfassung im Gesellschafterkreis?
- Welche Vorteile hat es, wenn man künftig auch als Freiberufler/in eine OHG, KG oder GmbH & Co KG gründen kann?
- Welche Änderungen sind noch erwähnenswert?
- Ihr Fazit zu den neuen Regelungen?
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