Als Renter/in ist man normalerweise in der GKV pflichtversichert. Allerdings gibt es hier bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, zum Beispiel die 9/10 Regel.
Während der zweiten Hälfte deiner gesamten Erwerbstätigkeit musst du über einen Zeitraum von mindestens neun Zehntel (also zu 90 Prozent oder mehr) Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Außerdem wird für jedes eigene Kind und für jedes Stief- und Pflegekind drei Jahre angerechnet. Es ist dabei egal, ob du pflichtversichert, familienversichert oder freiwillig versichert bist.
Jede/r Rentenbezieher/in bekommt aus ihrer/ seiner KV einen Zuschuss von 7,95% aus der Höhe der Rente der DRV. Egal, ob du GKV oder PKV versichert bist.
Das bedeutet: Du bist in der Regel als GKV-Rückkehrer/in freiwilliges Mitglied einer GKV und verbeitragst in der Regel alle deine Einnahmen. Deine Einnahmen sind das, was dir zufließt.
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