Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Gesetzliche Krankenversicherung: Was ist die 9/10-Regel?

1 Person fragt sich das

Im Talk gestellte Frage
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Als Renter/in ist man normalerweise in der GKV pflichtversichert. Allerdings gibt es hier bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, zum Beispiel die 9/10 Regel.

Während der zweiten Hälfte deiner gesamten Erwerbstätigkeit musst du über einen Zeitraum von mindestens neun Zehntel (also zu 90 Prozent oder mehr) Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Außerdem wird für jedes eigene Kind und für jedes Stief- und Pflegekind drei Jahre angerechnet. Es ist dabei egal, ob du pflichtversichert, familienversichert oder freiwillig versichert bist.

Jede/r Rentenbezieher/in bekommt aus ihrer/ seiner KV einen Zuschuss von 7,95% aus der Höhe der Rente der DRV. Egal, ob du GKV oder PKV versichert bist.

Das bedeutet: Du bist in der Regel als GKV-Rückkehrer/in freiwilliges Mitglied einer GKV und verbeitragst in der Regel alle deine Einnahmen. Deine Einnahmen sind das, was dir zufließt.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Ausführliche Antwort des Experten

Ciao, PKV
So geht's zurück von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Mit Gerd Güssler

Werde jetzt Vereinsmitglied um diesen Talk-Mitschnitt ansehen zu können

Bist du bereits Vereinsmitglied? Dann melde dich jetzt an.

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #