Hallo Till,
ich bin kein Anwalt, kann "nur" aus praktischer Erfahrung berichten.
Ich weiß von einem Bekannten, dass er schon vor Jahren für eine Gewerbefläche nachträglich erfolgreich Miete zurückgefordert hat, weil eine Abweichung der tatsächlichen Fläche gegenüber der im Mietvertrag von mehr als 10 Prozent vorlag. Er hatte in diesem Rahmen von einem darauf spezialisierten Dienstleister die Fläche genau vermessen lassen. Damals schien also diese Grenze auch für Gewerbeflächen zu gelten. Aber vielleicht gibt es noch andere Mitglieder, die Genaueres dazu sagen können.
Bei einer selbst gemieteten größeren Gewerbefläche befragte ich den Vertreter des Vermieters auch wegen der Flächenberechnung und er behauptete, dass bei gewerblichen Büroflächen die Fläche, die die Wände einnehmen, bei der Fläche der Mietsache mitzählen würden, ebenso anteilig Gemeinschaftsflächen. Letzteres habe ich bei vielen Flächenberechnungen bei der Bürosuche bestätigt gefunden.
Ich könnte mir vorstellen, dass es bei dem Storagespace auch so ist. Das sind ja Spezialisten und ich vermute, sie kennen die rechtliche Lage ganz genau und reizen sie vielleicht aus. Wenn das dann dazu führt, dass du die Fläche nicht wie geplant nutzen kannst, geht der Schuh natürlich nach hinten los und sie produzieren unzufriedene Kunden.
Hast du bei dem Vermieter schon nachgefragt und ihn auf die Abweichung hingewiesen?
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