Seit 2002 gibt es in Deutschland das Behindertengleichstellungsgesetz, das die Barrierefreiheit in der IT fordert. Dies wurde zunächst durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) umgesetzt, die die internationalen Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) einbezieht, aktuell in der Version 2.2.
Zudem gibt es EU-Gesetzgebungen, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
In Deutschland tritt am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, das Barrierefreiheit rechtlich fordert. Dieses Gesetz betrifft Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro, hauptsächlich davon betroffen sind Websites mit Shop-System.
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