Die Grenze, wie lange du im Angestelltenverhältnis sein oder unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen musst, um in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, existiert nicht mehr. Es kann schwierig sein nachzuweisen, dass du tatsächlich weniger verdient hast als Selbstständige/r, wenn du nur für einen kurzen Zeitraum im Angestelltenverhältnis arbeitest.
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