In unserer Experten-Telko am Mittwoch, 4. April 2018, hatten wir den Versicherungsmakler Jörg Somborn zu Gast. Im Gespräch mit Sven Weisenhaus und Sabine Reimers erklärte er zunächst, wie privat versicherte Selbstständige unter 55 Jahren zurück in die GkV wechseln können. Beispielhaft nannte er den Wechsel ins Angestelltenverhältnis, wobei man seine Selbstständigkeit aufrechterhalten kann, wenn die abhängige Beschäftigung als Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Die gesetzliche Mindestbeschäftigungszeit über einem bestimmten Zeitraum ist entfallen. Aber: Hier lauert eine Grauzone. Die Krankenkassen prüfen, ob eine echte abhängige Beschäftigung vorliegt.
Ein Weg zurück in die GkV kann, wenn man das 55 Lebensjahr überschritten hat, über die Familienversicherung oder das Ausland führen. Dazu muss man in einem Nachbarland mit einem vergleichbaren Krankenversicherungssystem wohnen, z.B. in den Niederlanden, dort für mehr als 12 Monate in einer Festanstellung arbeiten und eine gesetzliche Krankenversicherung nachweisen können. Dann hat man laut Jörg gute Chancen, wenn auch keine Garantie, bei seiner Rückkehr nach Deutschland in der GkV aufgenommen zu werden. Wichtig: Man muss sich unbedingt in den ersten drei Monaten nach der Rückkehr bei den Kassen melden.
Um niedrigere Beiträge in der PKV zu erreichen, muss es aber für Jörg nicht immer der Systemwechsel sein. Wer privat versichert ist, sollte seinen Tarif auf Risikozuschläge oder nicht notwendige aber teure Zusatzleistungen prüfen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG macht auch häufig Sinn, um die Beiträge zu senken.
Die Rückkehr für über 55 Jährige ist ein komplexes Thema, welches nicht viele Möglichkeiten bietet und individuell betrachtet werden muss. Da Jörg während der Telko nicht auf alle Fragen zur Rückkehr in die GKV für über 55 Jährige eingehen konnte, stellt er ein besonderes Angebot für individuelle Beratungen und eine Checkliste zur Verfügung.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Wie kann ich von der PKV in die GKV wechseln? Unter 55 geht das ja auf jeden Fall, oder?
- Was ist zu beachten, wenn ich mich anstellen lasse? In welchem Umfang darf ich nebenbei selbstständig bleiben?
- Stimmt es, dass die einjährige Wartezeit beim Wechsel von der PKV in die GKV entfällt?
- Unter welchen Umständen ist es möglich, sich beim gesetzlich versicherten Partner beitragsfrei mitzuversichern?
- Was ist bei einer Arbeitslosigkeit zu bedenken und haben Selbstständige überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Lohnt sich mit Blick auf die Rente der Wechsel in die GKV überhaupt, wenn man lange privat versichert war? Für wen lohnt sich der Schritt zurück nicht?
- Wie ist es, wenn man über 55 ist und die PKV-Beiträge sehr hoch sind?
- Angenommen ich kann als Ü55 nicht zurück in die GKV, das Geld reicht aber nicht für die Beiträge. Was kann ich tun?
- Im Internet ist zu lesen, dass man sich auch im Ausland gesetzlich krankenversichern kann. Was ist davon zu halten?
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