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Preisbindung bei öffentlichem Auftrag trotz veränderter Anforderungen? - Es geht um grafische Arbeiten (Dienstleistung)

1 Person fragt sich das

Ich arbeite als Grafikerin u. a. für eine große deutsche Airline im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages. Im Rahmen dessen bearbeite ich Aufträge für die Flugbereitschaft der BRD. Von mir wurde eine Kalkulation im Jahre 2019 abgegeben für ein Projekt für eben diese Flugbereitschaft. Die Umsetzung des Jobs erfolgte aufgrund von Corona und des Ukraine-Krieges erst dieses Jahr.

Der Aufwand der grafischen Arbeiten entsprach nur noch zu einem Bruchteil dessen, was ursprünglich angefragt wurde. Aus einem 4-Seiter wurde ein 6-Seiter und zum großen Teil mit neuen, komplexen Inhalten. Deutlich mehr Bearbeitungsaufwand und somit deutlich teurer.

Eine Nachkalkulation wurde von mir schriftlich gemacht. Mein Auftraggeber (große deutsche Airline) moniert nun, dass es ein "öffentlicher Auftrag" ist und ich preisgebunden bin, sprich nur zum ursprünglichen Angebot (vor Corona, vor Ukraine-Krieg) abrechnen darf.

Was habe ich für Möglichkeiten zu argumentieren, außer das sich der Umfang deutlich vergrößert hat? Ist die Preisbindung bei öffentlichen Aufträgen tatsächlich so limitiert, das deutlich neue Umstände nicht mit einfließen dürfen? Gibt es evtl. Paragraphen die ich als Argumentationshilfe aufführen kann?

Mein Auftraggeber ist die deutsche Airline, nicht die Flugbereitschaft. Ich danke Euch schon mal vorab für Eure Unterstützung und Antworten!

Mitgliederfrage (via VGSD)
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Haben sie das Angebot denn damals auch angenommen? Ansonsten ist es nach 2 Jahre sicher nicht mehr gültig. "Schriftliche Angebote können gemäß § 147 Abs. 2 BGB nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Anbieter den Eingang einer Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

Welchen Zeitraum die „regelmäßigen Umstände“ umfassen, hängt vom Einzelfall ab. Bei einfachen Warenlieferung beträgt die Annahmefrist 5-7 Tage, bei komplexen Aufträgen, die eine sorgfältige Prüfung erfordern, kann die gesetzlich bestimmte Annahmefrist einige Wochen betragen." (von dieser Seite: www.allrecht.de­/alles-was­…schreiben) Darunter auch Hinweise zum Ändern oder Rücktritt vom Vertrag.

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Akzeptierte Antwort

Bisher hat noch niemand auf deine Frage geantwortet. Vielleicht wäre noch hilfreich zu wissen, ob du an einer Ausschreibung teilgenommen hast oder der Auftrag freihändig vergeben wurde. (Ich hatte bei Wikipedia gelesen, dass ein Wesensmerkmal öffentlicher Aufträge die Vergabe per Ausschreibung ist.)

Vielleicht hilft auch die Google-Suche nach "öffentlicher Auftrag Preisbindung", man findet dann schon einiges Aussagen, hier z.B. zum Beispiel aus Perspektive von Handwerkern, die ja öfter Aufträge der öffentlichen Hand erhalten und gerade mit kaum kalkulierbaren Anstiegen bei Materialkosten zu tun haben:
www.dachdecker1kauf.de­/fileadmin­…hungen.pdf

Ich hoffe es findet sich in den nächsten Tagen noch jemand, der vor dem Problem selbst schon stand und Tipps geben kann. Oder vielleicht auch ein Anwalt.

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