Haben sie das Angebot denn damals auch angenommen? Ansonsten ist es nach 2 Jahre sicher nicht mehr gültig. "Schriftliche Angebote können gemäß § 147 Abs. 2 BGB nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Anbieter den Eingang einer Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
Welchen Zeitraum die „regelmäßigen Umstände“ umfassen, hängt vom Einzelfall ab. Bei einfachen Warenlieferung beträgt die Annahmefrist 5-7 Tage, bei komplexen Aufträgen, die eine sorgfältige Prüfung erfordern, kann die gesetzlich bestimmte Annahmefrist einige Wochen betragen." (von dieser Seite: www.allrecht.de/alles-was…schreiben) Darunter auch Hinweise zum Ändern oder Rücktritt vom Vertrag.
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