Habe ich auch einen Anspruch auf eine Rufnummernübertragung auf eine andere Person oder auf eine GmbH mit einem anderen Namen?: Der Anbieter darf, nach den sog. Zuteilungsregeln, eine Übertragung bewirken. Hierbei muss der Anbieter die Zulässigkeit der Nummer überprüfen, dieser Prozess fällt jedoch nicht unter den einer Rufnummernportierung. Der Anbieter ist also nicht vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, etwaige Vereinbarungen müssen aus dem Vertrag übernommen werden.
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