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Experten-Talk

Deine Rechte bei der Rufnummer-Portierung
So wechselst du den Telefonanbieter und bleibst erreichbar

80 Teilnehmer
Mitschnitt vom 29. März 2022
31 mal Mitschnitt angesehen

Eine wichtige Message aus dem Talk mit Rainer Warnecke von der Bundesnetzagentur: Wer mit seinem Handy- oder Festnetzanschluss zu einem anderen Anbieter umzieht, darf seine bisherige Rufnummer grundsätzlich behalten, es gibt einen Rechtsanspruch darauf. Seit 1. Dezember 2021 dürfen dafür auch keine Gebühren mehr erhoben werden. Wichtig dabei ist: Der Anschlussinhaber muss im alten und neuen Vertrag identisch sein.

Wenn es dennoch schief geht, hat man beim alten Anbieter noch einen Weiterversorgungsanspruch. In erster Linie sollte man sich aber an den neuen Anbieter halten – dieser schuldet die vereinbarte Leistung. Ein Ratschlag Warneckes lautete in diesem Zusammenhang: Bei Problemen gilt es, nicht zu lange zögern und sich an die Bundesnetzagentur wenden, am besten über ein hierfür vorgesehenes Beschwerdeformular. Die Bundesnetzagentur kennt die für die Portierung zuständigen Stellen bei jedem der 300 Festnetzanbieter sowie bei den Mobilfunkanbietern in Deutschland und kann das Problem oft gezielt lösen.

Wenn du mehr erfahren willst, schau dir den Talk mit unserem kompetenten Gesprächspartner an, der auch Fragen in angrenzenden Bereichen, zum Beispiel bei Fragen zu Störungen, bis ins Detail beantworten konnte.

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Der Mitschnitt

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Diese Fragen wurden beantwortet

  1. Welche Rechte habe ich bei einem Anbieterwechsel? Was muss ich bei einem Anbieterwechsel generell beachten?
  2. Unter welchen Umständen habe ich ein Recht auf eine Rufnummernmitnahme/ eine Portierung? Was darf das kosten und gibt es dabei Unterschiede zwischen Mobilfunk und Festnetz?
  3. Wie beantragt man eine Portierung und mit welcher Vorlaufzeit? Was sind die häufigsten Probleme?
  4. Wie schnell müssen ein Anbieterwechsel und eine Portierung erfolgen und was passiert, wenn sie scheitern?
  5. Wie finde ich im Zweifel heraus, unter welchem Namen/unter welcher Adresse ich beim bisherigen Anbieter geführt bin? Inwieweit ist es von Bedeutung, ob nur eine oder ob mehrere Rufnummern portiert werden?
  6. Was kann ich sonst noch im Vorfeld tun, um Probleme beim Anbieterwechsel oder bei der Portierung zu vermeiden?
  7. Was kann ich tun, wenn ich mit den Telefonanbietern nicht weiter komme?
  8. Im Vergleich zur Portierung von Rufnummern ist die Übertragung von Domains ganz einfach: Man generiert beim alten Anbieter einen Code ("Authinfo") und kann sich mit diesem beim neuen Anbieter als rechtmäßiger Inhaber authentifizieren, alles andere geschieht automatisch (vgl. z.B. https://www.experte.de/domains/domain-umzug). Warum wird dieses Verfahren nicht auch für die Rufnummerportierung verwendet?

Experte

Rainer Warnecke Rainer Warnecke Rainer Warnecke ist Fachreferent für Kundenschutzfragen Telekommunikation bei der Bundesnetzagentur, gelernter Betriebswirt und Jurist.

Moderiert von

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