Wenn euer Werkvertrag das Werk umfassend beschreibt und kein "Blankoscheck" ist, dann sind die "Sonderwünsche" durch diesen ja gar nicht abgedeckt. An dieser Stelle hättest Du bereits in irgendeiner Form nachverhandeln müssen (mehr Geld / weniger andere Leistung). Wenn jetzt alle Zeit aufgebraucht ist und Du das geschuldete Werk noch nicht fertig gestellt hast sieht es rein vertraglich m.M.n. erstmal schlecht für Dich aus.
Meine Empfehlung wäre aber erstmal offen mit dem Kunden über das zeitliche Budget und die Sonderwünsche zu sprechen. Nur weil jemand Rechtsanwalt ist, muss er nicht gleich ein unfairer Geschäftspartner sein, der dich jetzt zur Erfüllung zu deinem Nachteil zwingt. Als Entwickler/Webdesigner ist es wichtig den Kunden früh und mit viel Transparenz in die Entwicklung einzubeziehen, damit er eine Vorstellung von der Komplexität bekommt, insbesondere bei nachgereichten Sonderwünschen.
Da ich kein Anwalt bin, kann ich nicht einschätzen was jetzt rechtlich greift wenn Du einfach aufhören willst. Vermutlich aber geht das nicht so einfach. In Google finde ich zumindest mal das Stichwort: "Unzumutbarkeit einer Vertragsfortsetzung". Vielleicht hilft Dir das weiter als Anhaltspunkt.
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