solange Sie keinen (übermäßigen) Kundenverkehr haben, den Keller nicht als Lagerraum verwenden, wenn Sie nicht ebay-Händler, sprich, wenn Sie Kopfarbeiter sind, dann geht das Ihrer Vermieterin auch wenig an und Sie müssen das nicht "melden". Warum dann schlafende Hunde wecken bzw. eine schlafende Hündin?
Grüße,
Markus Hübner
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