Wenn du in 2022 die Grenze von 22.000 € überschreitest, dann musst du ab 2023 mit USt arbeiten. Du wirst ja auch erst im Verlauf des Jahres 2022 verifizieren, dass du die Grenze überschreitest. Deshalb bleibt das laufende Jahr 2022 unverändert ohne USt, eine Nachherhebung von USt entfällt damit.
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