Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Ich bin Lektorin, mein Mann Grafik-Designer. Haben wir eine Chance, in die Künstlersozialkasse zu kommen?

1 Person fragt sich das

Wir haben uns beide erst vor kurzem selbstständig gemacht und wollen uns jetzt um das Thema Altersvorsorge kümmern. Weil wir keine "richtigen" Künstler bzw. Publizisten sind, sind wir bisher davon ausgegangen, dass wir nicht in die KSK aufgenommen werden. Eine Bekannte, die im PR-Bereich tätig ist, hat uns erzählt, dass die KSK sie aufgenommen hat.

Mitgliederfrage (via VGSD)
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Sowohl Lektor/in als auch Grafikdesigner/in sind im Anmelde-Fragebogen der KSK aufgeführt. Ich bin selbst Lektorin und wurde von der KSK aufgenommen. Du musst nachweisen, dass die Tätigkeit künstlerisch bzw. eine schöpferische Aufgabe ist, also z. B. stilistisches Lektorat (nicht nur Korrektorat). Ich habe dazu Rechnungen eingereicht. Es gibt auch einen Verein, der speziell zum Thema KSK berät (Aufnahme, Einkommensschätzung/-prüfung etc.). Der VfLL bietet auch KSK-Beratung, meine ich. Die Aufnahme kann eine Weile dauern und die Beiträge werden dann rückwirkend ab Anmeldung eingezogen.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Bei Grafikdesign ist beispielsweise ein Kriterium, dass Du in Deinen Rechnungen den Posten »Übertragung der Nutzungsrechte« in irgendeiner Form drin hast. Und der Nachweis einer Mitgliedschaft in einem qualifizierten Berufsverband wie dem BDG hilft auch.

Im Übrigen ist die Versicherung über die KSK sogar eigentlich eine Pflicht für alle, die unter die Kriterien fallen, und kein Nice-to-have. Das wird aber – so mein Eindruck – nicht wirklich kontrolliert.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #