Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Ich habe einen interessanten Auftrag erhalten, aber nur mündlich. Sollte ich darauf bestehen, einen Vertrag zu bekommen?

1 Person fragt sich das

Es geht um einen für mich sehr interessanten Auftrag über Entwicklungsarbeiten (Wert ca. 5.000 Euro).

Mitgliederfrage (via VGSD)
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

3 Antworten

Akzeptierte Antwort

Bei diesem Auftragsvolumen bezweifle ich, dass eine mündliche Absprache ausreichend detailliert sein kann, um das Projekt für beide Seiten sicher festzuklopfen. Ein Pflichtenheft, passendes Angebot und AB (oder etwas formlosere Formen davon) hilft auch der eigenen Einschätzung und man merkt schneller, wenn etwas den Rahmen sprengt

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Entwicklungsarbeiten sind immer Themen, die einer genauen Absprache was Umfang und Details betreffen erfordern. Deshalb brauchst du mindestens eine klare Auftragsbeschreibung. Oder du lässt per Vorkasse zahlen, dann bist du in ausreichend guter Position.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

ja du solltest....

Christian Scheid
Christian Scheid
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #