du, bzw. dein Steuerberater, musst selbst jährlich die Meldung bei der Künstlersozialkasse abgeben; kuckst du zB hier:
www.kuenstlersozialkasse.de/jahresmel…htige.html
oder hier:
www.kuenstlersozialkasse.de/unternehm…ldung.html
Die Abgabe bemisst sich anhand der Rechnungen, die deine Dienstleister dir übers Jahr stellen. Es gibt einen Freibetrag, ich glaube 450 € im Jahr. Diese Rechnungen musst du separat aufheben.
Für die Meldung musst du eine Betriebsnummer haben, die gleiche wie für dein Personal. Falls du kein Personal hast, brauchst du die Nummer trotzdem extra hierfür. Gibt es online bei der Bundesagentur für Arbeit.
Die ganze Geschichte wird bei der Rentenversicherungs-Prüfung (normalerweise alle 4 Jahre) mit überprüft.
Falls das möglich ist, zB. bei Druckaufträgen, deklariere das ganze als Handwerkerleistung. Die Designleistung war kostenlos oder hast du selbst gemacht; nur der Druck kostet. Dann sparst du das.
Falls du einen Steuerberater hast, lass ihn das machen. Er kann das beurteilen, und es ist einfacher, auch bei einer späteren Prüfung. Falls du Personal hast und dort abrechnen lässt, erstellt er ja sowieso die SV-Meldungen.
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