Zuerst ist eine Betriebsnummer beim Arbeitsamt zu beantragen. Eine Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft (BG) ist ebenfalls notwendig. Die BG ist abhängig von der Art des Unternehmens. Dann ist eine Anmeldung der Mini-Jobberin bei der Bundesknappschaft durchzuführen, um die monatlichen Beitragsnachweise zu übermitteln und auch zu zahlen.
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