Bei einer eintägigen Reise mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden kannst du zwölf Euro abziehen.
Bei mehrtägigen Reisen darfst du zwölf Euro für den An- und Abreisetag abziehen. In den Zwischentagen (24h-Abwesenheit) sind es 24 Euro.
Die Expertin erklärt aber: “Sind die tatsächlichen Verpflegungskosten höher als die Pauschalen, sind für Zwecke der Einkommensteuer dennoch nur die Pauschalen abzugsfähig. Es besteht jedoch grds. ein Recht auf Vorsteuerabzug aus den tatsächlichen Verpflegungskosten.”
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