Arbeitnehmende sind in einem Unternehmen möglicherweise vertraglich dazu verpflichtet, an Meetings teilzunehmen, Freiberufler sind von dieser Verpflichtung allerdings ausgeschlossen. Dennoch ist die Kommunikation und ein funktionierender Informationsaustausch für Projekte elementar, und einige Meetings sind unter Umständen erforderlich.
Ob du als physisch anwesend giltst, hängt oft von der entsprechenden Einbindung in die Strukturen und Abläufe des Unternehmens ab. Die Rentenversicherung würde wahrscheinlich die Teilnahme an Meetings, selbst wenn sie online stattfinden, als Verpflichtung und damit als Indiz für Scheinselbstständigkeit betrachten, erklärt der Experte.
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