Rein rechtlich ändert sich durch die Eintragung der GbR im Gesellschaftsregister nichts Wesentliches. Doch in der Praxis solltest du einige Änderungen beachten:
Wenn die GbR im Gesellschaftsregister eingetragen ist, wird es viel einfacher, Geschäfte zu tätigen; zum Beispiel, wenn du einen Kreditvertrag abschließen willst. Die Bank wird nach einem Blick ins Gesellschaftsregister sofort erkennen, wer du bist und was deine Befugnisse sind. Früher wäre dies ein komplizierter Prozess gewesen, aber jetzt kann die Bank sich auf die Informationen im Gesellschaftsregister verlassen.
Eine wichtige Sache, die sich nicht geändert hat, sind die Vertretungsregelungen der GbR. Das Gesetz besagt immer noch, dass alle Gesellschafter/innen gemeinsam und einstimmig handeln müssen und sie nur gemeinsam vertreten dürfen. Das bedeutet, dass alle Gesellschafter/innen zustimmen und gemeinsam vertreten müssen. Allerdings kannst du diese Regelung vertraglich ändern, zum Beispiel, indem du und deine Kolleg/innen vereinbart, dass nur bestimmte Gesellschafter/innen die GbR vertreten dürfen. Diese Vereinbarung müsst ihr dann auch im Gesellschaftsregister eintragen.
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