Du kannst das Thema Krankheit und Nachweis derselben bei Angestellten an sich indivuell handhaben. Wenn du keinen Nachweis nach 3 Tagen verlangst, ist es erst einmal dein Risiko, weil du bei Krankheit weiterzahlen musst. Die 3-Tage-Regelung ist Schutz des Arbeitgebers vor unberechtigter Lohnfortzahlung und Schuzt des ArbN vor Gehaltsausfall bei längerer Krankheit. Lt. Entgeltfortzahlungsgesetz kann der Arbeitgeber die Krankschreibung auch schon am 1. Tag verlangen.
Wenn du auf den Schutz vor längerer unberechtigter Zahlung verzichten willst, ist das deine Entscheidung.
Zu beachten ist dabei, dass der Arbeitnehmer die Krankschreibung auch seiner Krankenkasse schicken muss (ab 2023 eAU), um ggf. den Anspruch auf Krankengeld geltend machen zu können, wenn es länger als 6 Wochen dauert. Aber wenn du das Gehalt verlängert zahlst, verschieben sich die Fristen halt nach hintern.
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