Ist mit 5.000 EUR Umsatz oder Gewinn gemeint? Jedenfalls können Sie problemlos zur "Kleinunternehmerregel" optieren, wenn Sie
in 2021 max. 22.000 Euro
und in 2022 voraussichtlich max. 50.000 Euro
an UMSATZ erzielen. Für 2022 wäre das theoretisch noch möglich, aber dann müssten Sie alle Rechnung seit Jahresbeginn korrigieren.
"Lohnen" halte ich für relativ. Es wäre ja alles eine Frage der Preis- bzw. der Honorargestaltung. Ob Sie nun 119 EUR (brutto) die Stunde nehmen oder 100 EUR (Kleinunternehmerregel), käme es beim Umsatz auf dasselbe hinaus. Aber, bei den Betriebsausgaben können Sie dann nicht mehr die Vorsteuer "ziehen".
Wenn Sie Kopfarbeiter sind und Ihre Kunden Konsumenten, ist das mit der Kleinunternehmerregel "OK". Wenn Ihr Kunden aber Unternehmer sind und zukünftig Leistungen von einem "Kleinunternehmer" erhalten, sollte man hinterfragen, wie das wirkt.
Sie sehen, allgemeingültig kann man das nicht beantworten. Dazu braucht man mehr Informationen,
einen schönen Abend,
wünscht Ihnen,
Markus Hübner
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