Es gilt grundsätzlich: Entscheidend ist, wie ein Vertrag gelebt wird und nicht, was im Vertrag steht. Wichtig ist trotzdem, dass auch in einem Vertrag keine Regelungen enthalten sein sollten, die auf eine Scheinselbstständigkeit hindeuten.
Stattdessen sollten konkrete Regelungen so gestaltet werden, dass die Risiken einer Scheinselbstständigkeit auch im Vertragstext minimiert sind, erklärt Kathrin Hartmann. Bestimmte Formulierungen, die in einem Vertrag genannt werden, könnten beispielsweise sein:
1. Frei in Wahl des Arbeitsortes und der Arbeitszeit
2. Keine Eingliederung in die Arbeitsorganisation
3. Nicht an Weisungen gebunden
4. Keine Übernahme der Sozialversicherung
Ich habe versucht, die Antwort der Expertin kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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