Vorweg: Auch der Handshake zwischen Auftraggeber und Freelancer ist ein Vertrag, wie uns Anwältin Kathrin Hartmann erklärt. Denn: Ein Vertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen sowie eine Einigung über den wesentlichen Vertragsinhalt voraus. Auf die Schriftform kann dabei häufig verzichtet werden - wirksam ist das Ganze dennoch.
Doch: Wenn ein Vertrag das Risiko der Scheinselbstständigkeit minimieren kann und soll, macht es durchaus Sinn, die Vereinbarung schwarz auf weiß nachvollziehbar zu machen. Im Talk erfährst du, was alles drin stehen soll.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Wenn ich häufig freie Mitarbeiter engagiere, reicht es dann noch aus, die Arbeit per Handshake zu vereinbaren? Wann sollte ich einen Honorarvertrag machen?
- Was ist das genau? Mit Selbstständigen welcher Branche schließe ich ihn ab?
- Was ist der Unterschied zwischen dem Honorar-, dem Werks- und dem Dienstvertrag?
- Was sollte alles drinstehen?
- Kann ich das Risiko der Scheinselbstständigkeit vertraglich minimieren?
- Urlaub oder Krankheitstage - was steht eher nicht drin?
- Was, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird?
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