Alle vier Jahre wird eine Betriebsprüfung durchgeführt, wenn Angestellte in dem Unternehmen tätig sind und der deutschen Rentenversicherung eine Betriebsnummer vorliegt. Es wird geprüft, ob alle Mitarbeiter richtig angemeldet sind. Wenn in einer GmbH alle Arbeitenden gleichberechtigt sind und der Steuerberater alle als Geschäftsführer angemeldet, damit sie nicht sozialversicherungspflichtig sind, wird nach spätestens vier Jahren ein Betriebsprüfer 40 Prozent Sozialversicherungsbeiträge aus dem Bruttolohn fordern. Um diese Situation zu vermeiden, rät Dr. Paul jedem Geschäftsführer als allererstes ein Statusfeststellungsverfahren zu veranlassen. Wenn nun der Betriebsprüfer erscheint, muss nur noch das Schreiben vorgelegt werden. Mit Hilfe geschickter Verträge kann festgelegt werden, wer sozialversicherungspflichtig sein soll und wer nicht. Es kommt vor allem auf die vertragliche Gestaltung an und nicht auf den Anteil an der Gesellschaft. Hier ist es wichtig, dass dies vor einer Betriebsprüfung festgehalten wird. Rückwirkend ist eine Änderung nicht mehr möglich. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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