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Kleinunternehmerregelung: Ich habe übersehen, dass ich letztes Jahr die Betragsgrenze überschritten habe und weiterhin Rechnungen ohne Umsatzsteuer gestellt. Was tun?

1 Person fragt sich das

Laut EÜR lag ich letztes Jahr bei 25.000 Euro und liege damit über der Grenze von 22.000 Euro, weil kurz vor Jahresende noch mehr Rechnungen bezahlt wurden als erwartet.

Das habe ich aber erst jetzt bemerkt und deshalb dieses Jahr bisher alle Rechnungen ohne Umsatzsteuer gestellt.

Mitgliederfrage (via VGSD)
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2 Antworten

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Sprich mal mit dem Finanzamt. Es gibt von deren Seite die Möglichkeit, eine Ausnahme zu machen, wenn die Überschreitung der Kleinunternehmergrenze eine einmalige Ausnahme war. Die muss aber auch begründbar sein, z.B. ein Riesenauftrag, der ganz ungewöhnlich war, oder so.

Wenn du dieses und die kommenden Jahre über die 22.000 zu kommen gedenkst, dann macht es keinen Sinn, aber wenn du dauerhaft drunter bleiben möchtest, dann schau mal, was das vergangene Jahr zur Ausnahme machen könnte.
Wenn das nicht klappt, dann siehe oben, du bist die Steuer schuldig.

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Akzeptierte Antwort

Dumm gelaufen, nützt aber nichts. Du kannst versuchen, die USt nachträglich zu veranschlagen bei gewerblichen Kunden. Ansonsten musst du die leider trotzdem zahlen. Ab sofort dann eben draufschlagen.

Fabian Rabe
Fabian Rabe
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