Ein Beispiel für eine gängige Vertragskonstruktion ist Folgende: ein Rahmenvertrag und darauf basierende Einzelverträge für Projekte. Der Rahmenvertrag wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann während der Laufzeit eines Projekteinzelvertrags nicht ordentlich gekündigt werden. Vor oder nach Beendigung eines Projekteinzelvertrags kann der Rahmenvertrag jedoch mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden.
Die Vermittler haben ebenfalls das Recht, Projekteinzelverträge mit einer Frist von einer Woche zu kündigen.
Im Dienstvertrag besteht normalerweise eine zeitliche Befristung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) besagt, dass ein befristeter Dienstvertrag nur ordentlich gekündigt werden kann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls gilt der Vertrag für die gesamte Laufzeit, und eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
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