Softwares bewegen sich in einem Graubereich, was die Patentierung angeht. Software als solche oder Datenverarbeitungsprogramme als solche sind vom Patentschutz ausgeschlossen. Es funktioniert nur dann, Patentschutz zu erlangen, wenn du eine besondere technische Wirkung durch die Software erreicht.
Folgende vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du eine Software patentieren lassen kannst:
- Es muss eine “Erfindung” auf einem beliebigen Gebiet der Technik vorliegen
- Die Erfindung muss “gewerblich anwendbar” sein
- Die Erfindung muss “neu” sein
- Die Erfindung muss auf einer “erfinderischen Tätigkeit” beruhen
Hast du etwas erfunden, das technische und nichttechnische Merkmale besitzt, werden bei der Prüfung nur die technischen Merkmale berücksichtigt. Nichttechnische Merkmale können eine erfinderische Tätigkeit nicht stützen. Das heißt: Unique Selling Proposition muss technische Merkmale/ Wirkung haben.
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