Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Meine Mitarbeiterin möchte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen? Wie funktioniert das?

1 Person fragt sich das

Der Sohn meiner (ersten und bisher einzigen) Mitarbeiterin liegt mit Fieber im Bett. Sie hat mir ein Attest des Arztes geschickt und möchte Kinderkrankentage(geld) in Anspruch nehmen. Was muss ich tun? Bleibe ich auf den Kosten sitzen?

Mitgliederfrage (via VGSD)
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hast du ein Lohnbuchhaltungsbüro? – Wenn nicht, würde ich dir empfehlen, die Personalbuchhaltung an eines abzugeben. In solchen Momenten weißt du nämlich, was du daran hast ...

Du musst zwar auf deine Mitarbeiterin verzichten, dafür fällt aber - soweit ich es als Nicht-Steuerberater und Nicht-Buchhalter verstanden habe - für die Mitarbeiterin in dieser Zeit kein Gehalt an.

Du meldest die Dauer der Abwesenheit an dein Lohnbüro, dieses kürzt das Gehalt für den Zeitraum der Betreuung. Für die Berechnung des Krankengeldes erstellt das Büro eine Entgeltbescheinigung und überträgt diese an die Krankenkasse des Mitarbeiters. Für die Auszahlung des Krankengeldes kommt die Krankenkasse direkt auf die Mitarbeiterin zu und fordert bei Bedarf direkt von dieser entsprechende Nachweise ein.

Als Arbeitgeberin musst du also keine Nachweise einholen und weiterleiten, was den administrativen Aufwand für dich erheblich reduziert. Neben der Meldung an das Lohnbüro solltest du aber unbedingt die Mitarbeiterin vorab über die Kürzung des Gehalts informieren und dass sie von ihrer Krankenkasse ggf. um Nachweise gebeten wird.

Der VGSD war übrigens daran beteiligt, dass auch Selbstständige unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben: www.vgsd.de­/beitrag-p­…link/36746

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #