Als Selbstständige haben Sie keine Pflicht, die Agentur darüber zu unterrichten. Nach Adam Riese wird die Geburt wohl nach dem Auslaufen des GZ erfolgen, so dass Sie getrost nun weiter agieren können. Würde aber die Geburt in den Bezugszeitraum des GZ fallen und aufgrund der Kinderbetreuungszeit Sie weniger als 15 Stunden selbstständig arbeiten könnten, müssten Sie das melden und der Zuschuss würde dann eingestellt. Das fällt bei Ihnen aber weg, da ich "seit kurzem" mit weniger als 3 Monaten auffassen,
alles Gute in doppelter Hinsicht,
wünscht Ihnen,
Markus Hübner
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