Die Gründung einer GmbH löst für sich genommen noch keine Betriebsprüfung aus. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro. Dr. Paul informiert, dass die GmbH theoretisch einem Gesellschafter ein Darlehen von 25.000 Euro geben könne. Dieser könnte das Stammkapital wieder aus dem Konto herausnehmen. Konsequenzen treten nur auf, wenn die GmbH Konkurs geht. Der Gesellschafter kann das Darlehen nun nicht mehr zurückzahlen und es handelt sich um einen Straftatbestand. Das Geld kann ausgegeben werden und ist nicht eingefroren, bei einer Insolvenz muss Geld aber vorhanden sein. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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