Die Nutzungsrechte, die du üblicherweise den Kunden einräumst, kannst du mit einem KI-Werk nicht vergeben, weil du sie überhaupt nicht besitzt: Die Nutzungsrechte besitzt du nur dann, wenn du über ein urheberrechtlich geschütztes Werk verfügst.
Das bedeutet: Du kannst deinen Kunden vertraglich zusichern, dass du das Werk nicht für andere Personen verwendest, dein Kunde aber dennoch keine Nutzungsrechte im eigentlichen Sinne an dem Werk hat. Im Prinzip zahlen deine Kunden nur dafür, dass du dieses Werk erstellt hast. Passe den Vertrag entsprechend an, damit deine Kunden wissen, dass sie nur für deine Dienstleistung zahlen.
Außerdem ist es wichtig, dass alle wichtigen Punkte rund um das Thema Haftung geklärt sind. Wenn beispielsweise ein urhebergeschütztes Bild durchschimmert oder eine Person zu erkennen ist, haftest du als Ersteller oder Erstellerin des Werkes. Dieses Haftungsrisiko könnten Selbstständige nicht übernehmen, stellt die Expertin fest. Der Tipp von ihr: Verkaufe nie von dir aus KI-generierte Werke. Falls ein Kunde mit einem Wunsch, eines zu erstellen, auf dich zukommt, solltest du alles genau in einem Vertrag festhalten, um dich zu schützen.
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