Jetzt, da sich mit künstlicher Intelligenz mühelos Texte und Bilder generieren lassen, stellt sich für viele Selbstständige eine zentrale Frage: Können sie diese künstlich generierten Werke bedenkenlos in ihren Projekten verwenden?
Dr. Eva Vonau gab im Talk klare Antworten darauf: Nein, wenn man diese Projekte denn auch verkaufen will. Denn: Urheberrechte an Texten und Bildern bekommt man nur, wenn es sich dabei um die persönliche geistige Schöpfung eines Menschen handelt – und nur der, der Urheber ist, kann auch Nutzungsrechte weiter verkaufen. Dies gilt auch, wenn der Prompt, der der Schöpfung vorangegangen ist, besonders detailliert und originell formuliert war.
Unter welchen Umständen du dennoch KI bei deiner Arbeit einsetzen kannst und ob du möglicherweise weniger Bedenken haben musst, wenn du die Texte und Bilder für dich selbst und nicht für Kunden verwendest – das erfährst du alles auch im Mitschnitt des Talks, den unsere Mitglieder mit Bestnoten bewertet haben.
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Der Mitschnitt
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Habe ich die Rechte an einem KI-generierten Werk, da ich ja der-/diejenige bin, der die KI eingesetzt hat?
- Darf ich die Werke verkaufen?
- Muss ich Verträge mit meinen Kunden anpassen, wenn ich die KI mitarbeiten lasse?
- Darf ich KI-generierte Texte und Bilder verwenden, etwa für mein Social Media?
- Hafte ich dafür, falls sich etwa doch jemand auf einem generierten Bild wiedererkennt?
- Gibt es Wege, sicherzustellen, dass KI-generierte Werke nicht gegen das Urheberrecht verstoßen?
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