Hallo Christine,
ich bin kein Anwalt (siehe Disclaimer unten). Als Laie würde ich den Passus aber auch so interpretieren wie du und ich glaube mich zu erinnern, dass wir das in Talks zur Neustarthilfe auch so erklärt bekommen haben.
Die Endabrechnung der Neustarthilfe wird meines Wissens von der IHK zu München und Oberbayern geprüft, so dass man dort über detailliertes Wissen verfügt. Ich würde im Zweifelsfall an deiner Stelle dort anrufen, wenn das möglich ist.
Es wird aber sicher viele geben, die sich einfach trauen würden (z.B. weil sie mit vertretbarem Aufwand keine verbindliche Auskunft erhalten können), diese Einnahme nicht anzugeben, um dann im Fall einer Rückfrage auf den entsprechenden Passus zu verweisen.
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