Die Idee ist ein individueller Auszahlungsplan, bei dem Personen die Freiheit haben, je nach Bedarf unterschiedliche Beträge auszahlen zu lassen. Diese Freiheit kann auch mit steuerlichen Konsequenzen einhergehen, insbesondere im Hinblick auf nachgelagerte Steuern. Wichtig sind die Unterschiede in der steuerlichen Behandlung von Netto-Vorsorgekonten und Brutto-Vorsorgekonten, ebenso wie die steuerliche Versteuerung von Einmalzahlungen.
Im Todesfall wird davon ausgegangen, dass dieses Vorsorgekapital normal vererbbar sein soll.
Bei späterer Inanspruchnahme der gesetzlichen Rente und der Sorge, dass der zu versteuernde Anteil der Rente in Zukunft überkompensiert wird, gilt Folgendes: Die Kompensation der Auszahlung kann an das Jahr gekoppelt sein, in dem du das Unternehmen verlässt und in den Ruhestand gehst.
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