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Rechtsform Unternehmensgründung - sozialversicherungsrechtliche Komponente

2 Personen fragen sich das

Hallo zusammen, es geht um die Neugründung eines Unternehmens nach Pandemie bedingter Schließung in einem
anderem Segment. Ich werde weiter als Soloselbstständige agieren, möchte aber gerne meine Kinder sowie meinen Lebensgefährten (vorübergehend) in die Familienhilfe unserer gesetzlichen KV nehmen. Macht es Sinn, eine "Ein - Personen - GmbH" zu gründen und ein Mindestgehalt zu beziehen, um diese zuvor beschriebenen Möglichkeiten zu nutzen?
Oder habe ich als freiwillig gesetzlich versichertes KV - Mitglied die gleichen Optionen?

Besten Dank für eure Rückmeldung, LG

Beate E. Stowasser
Beate E. Stowasser
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Die Kinder sind auf jeden Fall in der GKV mitversichert, wenn sie kein eigenes Einkommen haben. Wenn ihr eine eingetragene Lebenspartnerschaft habt, geht das auch für den Partner, ansonsten nicht.

Das ändert sich auch nicht, wenn du Gehalt beziehst. Von daher halte ich eine GmbH nicht für sinnvoll, da sie auch bürokratisch andere Voraussetzungen hat.

Falls dein Partner Probleme mit der Versicherung hat, solltest du ihn vielleicht kurz über der "Schmerzgrenze" bei dir einstellen.

Christian Scheid
Christian Scheid
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Akzeptierte Antwort

Die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist in § 10 SGB V geregelt. Darin steht, welche Familienangehörigen Anspruch haben und unter welchen Voraussetzungen. Die Rechtsform der Unternehmung ist dafür irrelevant. Der / die Stammversicherte, von dem die Fami abgeleitet wird, muss "nur" Mitglied sein, das kann eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft sein oder eine freiwillige Mitgliedschaft.

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