Bei Auslandsreisen musst du ein paar Dinge beachten, denn es gibt Besonderheiten.
Je nach Land— teilweise sogar je nach Stadt— gibt es bei Auslandsreisen besondere Verpflegungspauschalen. Das wird durch das BMF-Schreiben.
Es gibt hier keine Übernachtungspauschalen, sondern nur die tatsächlichen Übernachtungskosten.
Die ausländische Umsatzsteuer kann über das Vorsteuervergütungsverfahren zurückerstattet werden. Hier kann je Staat der elektronische Antrag beim BZSt eingereicht werden.
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