Aus einer Regulierung, der GOBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) vom 31.12. 2014 geht hervor, dass Mails zukünftig archiviert werden müssen. Bis 2015 gab es noch eine Schonfrist, die allerdings seit dem ersten Januar 2017 eine unumgängliche Pflicht wurde und zum Handlungsbedarf auffordert. Alle elektronischen Dokumente, die in einem Unternehmen eingehen oder entstehen, müssen in der originalen Form aufbewahrt werden. Löschen oder verändern ist nicht erlaubt, erklärt Herr Gramberg. Mails mit der „Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder eines Buchungsbeleges in elektronischer Form“ sind aufbewahrungspflichtig. Das können Kündigungen, Angebote, Aufträge, Bestellungen oder Rechnungen sein. Von dieser Regelung betroffen sind Soloselbstständige, Freiberufler sowie große Unternehmen. Die entstehenden Kosten müssen in Kauf genommen werden. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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