Ich glaube so pauschal kann man das nicht beantworten da es hier auf deine individuelle Buchhaltungssituation ankommt.
Für den Empfang von Rechnungen per E-Mail allein muss ja jetzt schon sichergestellt sein, dass diese E-Mails GOBD-konform archiviert werden. Und dann müssen sie zeitnah in die Buchhaltung, wenn die bisher dein Stb macht musst du dich mit dem absprechen. Das Minimum welches ich hierbei sehe ist die Prüfung des E-Anteils, also der eingebetteten Daten, durch dich beim Rechnungseingang.
Beim Schreiben von E-Rechnungen wiederum müssen diese dem neuen Standard entsprechen, das schafft man dann nur noch mit Hilfe einer Software. Da ist der Umweg/Mithilfe des Stb höchst unwahrscheinlich.
Und da kommen diverse Online-/Software-Anbieter für BuHa & Co ins Spiel die praktisch alle das Lesen und Erstellen der E-Formate unterstützen werden (müssen).
Das wird aber keine 120€/Monat kosten, eher 20-40€.
Hier z.B. kann man bis 50 E-Rechnungen für 5€/Monat erstellen:
www.zugferd-community.net/shop
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