Die Umsatzsteuer ist nur ein "durchlaufender Posten", wenn man mit Unternehmen abrechnet. Dann schlägt man die MwSt. auf die vereinbarten Preise auf, und das Unternehmen, das Kunde ist, verrechnet sie beim Vorsteuerabzug.
Bei Privatkunden ist das anders:
- Entweder schlägt man die MwSt. auf die Preise und verteuert die Leistung um 19%, was bedeuten kann, dass man Kunden verliert oder sie die Aufträge verkleinern;
- oder man belässt die gleichen Endpreise, die nun inklusive statt exklusive Mehrwertsteuer gelten, verliert aber an Einnahmen, da ca. 16% davon nun an den Staat weiter gereicht werden müssen. Die eigenen Einnahmen sinken auf ca. 84% (100 geteilt durch 119) des Vorniveaus.
Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kann sich lohnen, wenn man viel einkauft oder investiert und dabei viel Mehrwertsteuer zahlt, die man wieder herein holen möchte.
Hat man aber wenige mehrwertsteuerpflichtige Ausgaben, dann ist es wohl besser, die Kleinunternehmerregelung solange wie möglich aufrecht zu erhalten.
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