In der Regel übernimmt dein Hauptjob die Sozialversicherungsbeiträge für deine nebenberufliche Selbstständigkeit, solange du weniger verdienst und weniger Stunden arbeitest als in deinem Hauptjob. Das bedeutet, dass du in der Regel keine zusätzlichen Krankenkassen- oder Sozialversicherungsabgaben zahlen musst.
Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere für bestimmte Berufe wie Lehrer oder Pflegekräfte, bei denen du möglicherweise selbst für die Krankenversicherung aufkommen musst. Die genauen Bestimmungen können je nach Berufsgruppe, Einkommenshöhe und spezifischer Situation variieren. Daher ist es ratsam, bei deiner Krankenkasse oder anderen relevanten Institutionen nachzufragen und einen Status-Messstellungsverfahren in Anspruch zu nehmen, um deine individuelle Situation zu klären.
Zusätzlich zur Sozialversicherung bist du in deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit einkommenssteuerpflichtig. Es wird empfohlen, etwa 30 % deines Gewinns für Steuerrückzahlungen zurückzulegen, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden. Als Selbstständiger musst du zudem beide Seiten der Sozialversicherungsbeiträge tragen, was in der Regel höhere Kosten bedeutet, als wenn du angestellt bist, da dein Arbeitgeber normalerweise die Hälfte dieser Beiträge übernimmt.
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