Du bist fest angestellt, willst aber nebenher selbstständig arbeiten? Gute Idee, wie viele finden: Immerhin startet mehr als die Hälfte aller Gründerinnen und Gründer in Teilzeit – und steht damit vor der Herausforderung, die Anstellung mit dem eigenen Geschäft zu verbinden.
Eine Genehmigung musst du dir hierfür in der Regel nicht einholen, wie Saskia Felicitas Werner verrät: Dein Arbeitgeber kann es dir, wenn du nicht im öffentlichen Dienst arbeitest, grundsätzlich nicht verbieten, dich selbstständig zu machen. Es sei denn, es gibt gute Gründe, die gegen den Nebenberuf sprechen: etwa, wenn du damit in Wettbewerb zu ihm trittst, oder wenn die Selbstständigkeit deine Arbeitsleistung im Hauptberuf beeinträchtigt.
Damit du weiterhin die Krankenkassenbeiträge hälftig über den Arbeitgeber bezahlt bekommst, darf die Selbstständigkeit nicht über gewisse Einkommens- und Zeitgrenzen gehen. Welche das sind, das erfährst du im Talk.
Saskia verrät zudem, wie du es am besten planst, die beiden Berufsbereiche nicht zu vermischen und in beiden voneinander unabhängig sorgfältig und gut durchorganisiert arbeiten zu können.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Was versteht man unter nebenberuflicher Selbstständigkeit
- Muss mir mein Arbeitgeber die nebenberufliche Selbstständigkeit gestatten? Unter welchen Bedingungen kann er sie verbieten?
- Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus, übernimmt der Arbeitgeber weiterhin seinen Anteil?
- Zeitmanagement - wie schaffe ich es, beide Tätigkeiten gut unter einen Hut zu bekommen?
- Wie kommuniziere ich meine Selbstständigkeit, wenn das Gespräch bei an meinem Arbeitgeber/meinen Kollegen/meinen Kunden darauf kommt - und auch sonst?
- Wie schaffe ich den Übergang von nebenberuflicher zu hauptberuflicher Selbstständigkeit?
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