Das hört sich wirklich schlimm an, es ist furchtbar, wenn das über viele Jahre Aufgebaute verloren zu gehen droht. Ich finde es aber gut, dass du dich aktiv mit der Situation auseinandersetzt und versuchst, das Beste daraus zu machen, insbesondere weitere Haftungsrisiken auszuschließen. Dich trifft ja keine Schuld an den Lieferproblemen, das ist einfach eine saublöde Situation.
Ich war selbst (glücklicherweise) noch nie in deiner Situation, kann deshalb nur das teilen, was ich von anderen gehört und mir angelesen habe. Ich hoffe es hilft trotzdem ein wenig.
Auch wenn es nochmals Geld kostet, rate ich dir, dir einen erfahrenen Experten zu suchen, der dich durch die Situation begleitet. Dein Steuerberater ist da sicher die erste Anlaufstelle. Es gibt aber auch Anwälte, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben.
Bestimmte Rechtsformen – und dazu gehört auch die von dir geführte GmbH – müssen spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (siehe unten) Insolvenz anmelden. (Das gilt auch für UG haftungsbeschränkt, AG, Genossenschaft und Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person haftet.)
Durch das frühzeitige Einleiten der Insolvenz sollen die Gläubiger geschützt und ihre Forderungen bestmöglich befriedigt werden – bevor "alles Geld weg ist" und insbesondere auch um zu verhindern, dass einzelne Gläubiger noch Geld erhalten, während andere leer ausgehen.
Es ist nicht zwingend nötig, das Unternehmen zu zerschlagen, also alles zu verkaufen und die Gläubiger anteilig auszubezahlen. Wenn die Fortführung und Sanierung für die Gläubiger vorteilhafter ist, kann auch dieser Weg gewählt werden. Dafür drücke ich dir die Daumen. Ich habe gehört, dass dazu ein Sanierungsgutachten nötig ist, bin aber nicht ganz sicher bezüglich der Abläufe. Es gibt sicher andere Mitglieder, die hier mehr Erfahrung haben.
- Bei einer Überschuldung sind die Vermögenswerte kleiner als die Verbindlichkeiten. (Man vergleicht hier also die Bestandsgrößen in der Bilanz.) Zudem fehlt es an einer positiven Fortführungsprognose, wonach die Unterdeckung innerhalb von maximal zwei Jahren überwunden werden kann.
- Unter Zahlungsunfähigkeit versteht man nach der Definition des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Unterdeckung von mehr als zehn Prozent im Drei-Wochen-Zeitraum. Von den in diesem Zeitraum fälligen Verbindlichkeiten kannst du also weniger als 90 Prozent begleichen und dir auch keinen Kredit verschaffen. Sind es weniger als zehn Prozent spricht man übrigens von einer "Zahlungsstockung".
- Drohende Zahlungsunfähigkeit: Wenn eine Unterdeckung von mehr als zehn Prozent in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren zu erwarten ist, spricht man von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Als Schuldner kannst du dann, wenn du möchtest, frühzeitig Insolvenz anmelden. Bei kleinen Unternehmen dürfte eine so langfristige Vorausschau eher schwierig sein, außer du hast es mit sehr kontinuierlichen Einnahmen und Ausgaben zu tun, was ich aber bei deinem Fahrradgeschäft nicht vermute.
Alles Gute und nimm bitte den Rat eines/einer erfahrenen Expert/in in Anspruch!
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