Seit 2012 gibt der Gesetzgeber jedem Nutzer das Recht auf eine sofortige Rufnummernmitnahme. Wenn du allerdings deine Rufnummern innerhalb des gleichen Anbieters zu einem anderen Tarif portierst, kann diese Portierung im Einzelfall abgelehnt werden. Seit dem 1. Dezember 2021 ist es verboten, Endkunden direkte Entgelte zu berechnen. Das bedeutet, dass du als Endkunde nicht für eine Rufnummernmitnahme aufkommen musst.
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