Natürlich kannst Du auch als Kleinunternehmerin eine USt ID bekommen, habe ich auch. Die Kleinunternehmerregelung besagt lediglich, dass Du keine USt berechnen musst und im Gegenzug Deine selbst gezahlte nicht anrechnen darfst. Mit der ID hat das nichts zu tun.
Arbeitest Du mit Umsatzsteuer, gilt das eben in beide Richtungen und, ja, das ist dann unabhängig vom Umsatz. Nimmst Du die KU-Regelung in Anspruch, musst Du dies auf der Rechnung kenntlich machen (aber das weißt Du ja sicher).
Was in welchem Fall vorteilhaft ist, lässt sich pauschal (wie so vieles) eben nicht pauschal beantworten. Nur klar solltest Du Dir über die Fakten sein.
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